JenaKultur
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Musik- und Kunstschule Jena
Eine Einrichtung von JenaKultur.
Ziegenhainer Str. 52
07749 Jena

Tel. +49 3641 49-6610
mks@jena.de

MKS-Außenstelle Lobeda
Platanenstraße 4
07747 Jena

Leitung
Yvonne Krüger

Werkleitung
Friedrun Vollmer
Carsten Müller
Jana Gründig

Weitere Öffnung der Musik- und Kunstschule Jena ab 14. Juni geplant

Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind ab Montag, den 14.6.2021 weitere Öffnungsschritte an der Musik- und Kunstschule Jena geplant.

Musik- und Kunstschule ©JenaKultur, A. Hub

Einzelpräsenzunterricht an der MKS findet bereits seit dem 25. Mai 2021 wieder statt. Ab dem 14. Juni können wieder alle Gruppenangebote vor Ort angeboten werden. 

Auf Wunsch (und nach Möglichkeit) ist auch weiterhin Online-Einzelunterricht oder in Kombination mit Präsenzunterricht möglich. Derzeit finden keinerlei Konzerte, Schülervorspiele und sonstigen Veranstaltungen statt.

Aktuell gelten in Jena die Regeln bei einer Inzidenz unter 35 - siehe §26 Spezielle außerschulische Bildungsangebote der Thüringer SARS-CoV-2- Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Bitte beachten Sie die Änderungen, wenn die Inzidenzen über die Werte 35 und 50 steigen. Eine genaue Auflistung finden Sie unter "Spezifische Festlegungen für die Fachbereiche". Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100 muss der Präsenzunterricht wieder eingestellt werden. 

Zählweisen:

3 Tage Überschreitung, dann Geltung Maßnahmen ab übernächstem Tag
5 Werktage Unterschreitung, dann Geltung Maßnahmen ab übernächstem Tag

Es gilt folgendes Infektionsschutzkonzept:

Mit der Teilnahme am Präsenzunterricht erkennen die Schüler*innen bzw. deren Eltern dieses Infektionsschutzkonzept an und sichern dessen Beachtung zu.

Maßgaben des Infektionsschutzkonzeptes für Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten, Lehrkräfte und Schüler*innen

Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Musik- und Kunstschule Jena erfolgt in einzelnen Phasen in Abhängigkeit der aktuellen Landesverordnung des Freistaates Thüringen, der Allgemeinverfügungen der Stadt Jena, des Arbeitsschutzgesetzes und der Empfehlungen des Fachdienstes Gesundheit der Stadt Jena.

Einzelpräsenzunterricht an der MKS findet bereits seit dem 25. Mai 2021 wieder statt. Ab dem 14. Juni sind alle Gruppenangebote wieder möglich.

Für geschlossene Räume gilt ab sofort grundsätzlich 5 qm pro Person. Bei der Querflöte und Sängern sind 10 qm pro Person nötig. Kontaktnachverfolgung, instrumentenspezifische Abstandregelungen sowie eine Testpflicht für Orchester mit Bläserbeteiligung, Bigbands und Chöre. (siehe "5. Spezifische Festlegungen für die Fachbereiche").

Als grundlegende persönliche Maßnahme im Kampf gegen die Pandemie gilt generell die A-H-A plus L-Regel:
A – Halten Sie immer genügend Abstand zu Ihren Mitmenschen, mindestens 1,5, Meter. Vermeiden Sie Gruppenbildungen.
H – Beachten Sie die geltenden Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie Händewaschen
A – Überall dort, wo es eng wird und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: Tragen Sie eine qualifizierte Maske
L – Lüften Sie regelmäßig in geschlossenen Räumen

Die Gebäude der Musik- und Kunstschule dürfen nur von Lehrkräften, Mitarbeiter*innen der Verwaltung und Schüler*innen betreten werden. Die Schüler*innen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen von einer weiteren Person begleitet werden.

Der Zugang zur allen Gebäuden und Räumlichkeiten der Musik- und Kunstschule ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome gestattet, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeuten (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber, Husten, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Erbrechen, Durchfall).

Durch das Führen von Anwesenheitslisten müssen alle Lehrkräfte jederzeit nachvollziehbar dokumentieren, welche Schüler*innen und Begleitpersonen sich zum Unterricht in Gebäuden der Musik- und Kunstschule aufgehalten haben. In den Anwesenheitslisten sind die Vor- und Nachnamen der Schüler*innen und Begleitpersonen mit Datum und Uhrzeit des Schulbesuches zu erfassen.
Der Aufenthalt in den Gebäuden ist auf den notwenigen Zeitraum zu beschränken.

Der Zutritt in die Gebäude erfolgt wie auf den entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet in einem Einbahnstraßensystem.

In Gebäuden werden Hinweisschilder mit Hygiene- und Abstandsregelungen aufgestellt/angebracht (Eingangsbereich, Treppenhäuser, Flure, WC, Aufzüge).

In allen Gebäuden ist bei Personenkontakt ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
In den Gebäuden besteht außerhalb der Unterrichtsräume Pflicht zum Tragen einer FFP-Maske, mindestens jedoch einer medizinischen Gesichtsmaske für alle Personen ab 7 Jahren. Die Mund-Nase-Bedeckung ist von jeder Person eigenständig mitzuführen. Für die Mitarbeiter/innen und Lehrkräfte werden die entsprechenden Masken von JenaKultur zur Verfügung gestellt.

Im Unterricht kann die Mund-Nase-Bedeckung am Platz abgenommen werden, jedoch wird eine weitere Benutzungsempfehlung ausgesprochen. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes für die Lehrkraft verpflichtend oder eine Plastiktrennwand (Plexiglas oder Roll-up) zwischen Schüler*in und Lehrkraft aufzustellen. Eine Unterschreitung der vorgegebenen Raumgröße (5 qm pro Person bzw. 10 qm bei Querflöte/Sängern) ist derzeit nicht zulässig.

Die tägliche Reinigung in den Gebäuden durch eine Reinigungsfirma wird durch Reinigen/Desinfizieren von Kontaktflächen (u.a. Türklinken, Handläufe) ergänzt.

Das Öffnen und Schließen der Unterrichtstüren erfolgt ausschließlich durch die Lehrkraft. Alle anderen notwendigen Türen sind offen zu halten.

Das gründliche Händewaschen vor der Unterrichtsstunde ist für Schüler*innen verpflichtend. Die Waschräume/Toiletten sind mit ausreichend Flüssigseife und Papierhandtüchern auszustatten. Der Zutritt zu den D- & H-WC ist einzeln zu betreten.

Aufzüge sind zu meiden oder im Ausnahmefall von maximal 1 Person zu benutzen.

Jeglicher Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen) ist zu vermeiden. Allgemeine Regeln des Infektionsschutzes sind grundsätzlich einzuhalten (Nies- und Hustenetikette, Benutzung von Einwegtaschentüchern mit anschließender Entsorgung und Händewaschen).

Zugang zu Unterrichtsräumen haben immer nur die jeweiligen Schüler*innen mit ihren Lehrer*innen gemäß den zulässigen Vorgaben.

Nur im Ausnahmefall dürfen Schüler*innen von einer Person begleitet werden. (z. B. zum Bringen und Abholen von Schüle*innen), Anwesenheit im Unterrichtsraum wird nur für diese Personengruppe gestattet, wenn dies pädagogisch erforderlich ist, die Begleitperson eine qualifizierte Mund- und Nasenbedeckung trägt und die geforderte Regelung von 5qm pro Person bzw. 10 qm bei Bläsern/Sängern eingehalten werden kann.

Jeglicher Körperkontakt zur Kontrolle oder Korrektur von Instrumentenhaltung und Bewegungsabläufen ist ohne persönliche Schutzausrüstung (Einmalhandschuhe und qualifizierte Maske) untersagt.

Vor Aufnahme des Unterrichts, im Laufe des Unterrichtsgeschehens sowie beim Schüler*innen-Wechsel, mindestens aber nach 30 min. ist eine regelmäßige und ausreichende Querlüftung des Unterrichtsraumes vorzunehmen.

Im Unterricht verwendet jede/r Schüler*in und jede Lehrkraft das eigene Musikinstrument. Ein Instrumententausch zwischen den Musizierenden ist ausdrücklich untersagt.

Blasinstrumente

Beim Spielen von Blasinstrumenten (außer Querflöte) ist ein Abstand von 2 Metern in Ausblasrichtung bis zur nächsten Person einzuhalten. Bei der Querflöte gilt ein Abstand von 3 Metern in Ausblasrichtung. Generell kann als Schutzmaßnahme eine Trennwand / Spuckschutz verwendet werden.

Gesang

Beim Singen ist ein Abstand von 3 Metern nach vorn einzuhalten.

Zusätzlich kann ein Spuckschutz bzw. eine Trennwand zwischen den Sänger*innen verwendet werden.

Streich- und Zupfinstrumente

Das Einstimmen von Schülerinstrumenten muss unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen (Mund-Nase-Bedeckung, ggf. Einmalhandschuhe mit anschließender Entsorgung, Tuch über das Instrument legen).

Der Instrumenten- oder Bogentausch ist nicht gestattet.

Bei Mehrfachbenutzung von Kontrabässen wird das Instrument nach jeder/m Schüler/in an den Kontaktflächen von der Lehrkraft desinfiziert.

Orchester-, Bigband- und Chorproben

Es besteht eine Testpflicht für Orchester mit Bläserbeteiligung (gilt auch für Bigbands) und für Chöre. Für geimpfte und genesene Personen entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses.

Klavier

Über den Unterrichtstag verteilt wird die Tastatur mehrmals mit einem Einmal-Reinigungstuch (kein Desinfektionstuch!) abgewischt.

Besonders wichtig: Strikte Einhaltung des gründlichen Händewaschens jedes Schülers und jeder Schülerin vor der Unterrichtsstunde!

Die Tastatur darf nicht mit Desinfektionsmitteln besprüht werden. Das in Desinfektionsmitteln enthaltene Ethanol würde die Tastenbeläge vom Holz lösen und eindringende Flüssigkeit zwischen den Tasten würde zum Aufquellen des Holzes führen.

Schlagwerk/Schlagzeug/Percussion

Es dürfen nur eigene Schlägel oder Sticks verwendet werden- kein Tausch untereinander. Kunststoff- Holz- oder Naturfelloberflächen an Instrumenten werden regelmäßig mit einem Einmal - Reinigungstuch (kein Desinfektionstuch!) abgewischt.

Tanz

Die Umkleideräume sind geschlossen.

Alle Tanzschüler*innen müssen in entsprechender Kleidung zum Unterricht erscheinen.

Der Kontakt zu Schüler*innen, deren Eltern oder Lehrkräften der Musik- und Kunstschule erfolgt möglichst ausschließlich per E-Mail mks@jena.de oder Telefon 03641-496610.

In Ausnahmefällen ist eine persönliche Terminvereinbarung mit Mitarbeiter*innen der Verwaltung per E-Mail oder Telefon möglich

Bei begründeten Verdachtsfällen/bestätigten Infektionsfällen einer COVID-19-Infektion besteht unverzügliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt der Stadt Jena über die Fieberhotline (Tel. 03641 49-3333)

Informationen und Anordnungen der Stadt Jena sind unter https://gesundheit.jena.de/de/coronavirus ausführlich erklärt.

Die getroffenen Festlegungen gelten bis auf Widerruf. Sie sind anzupassen, wenn sich durch neue Festlegungen eine weitere Öffnung des Musik- und Kunstschulunterrichts ergibt.

Die getroffenen Festlegungen werden ständig den geltenden Rechtsbestimmungen angepasst. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der Musik- und Kunstschule zu veröffentlichen.

Das Infektionsschutzkonzept gilt in der jeweils aktuellen Fassung für alle Mitarbeiter*innen der Musik- und Kunstschule verbindlich. Eine entsprechende Belehrung wurde durch die Musikschulleitung vorgenommen und dokumentiert.

Schüler*innen und deren Eltern wird das jeweils aktuelle Infektionsschutzkonzept durch Veröffentlichung auf der MKS-Website zur Kenntnis gebracht.

Mit der Teilnahme am Unterricht erkennen die Schüler*innen bzw. deren Eltern das Infektionsschutzkonzept an und sichern dessen Beachtung zu.



Jena, den 6.9.2021


gez. Yvonne Krüger
Direktorin

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