Nach den Winterferien sind weitere Lockerungen an der Musik- und Kunstschule Jena (MKS) möglich.
Es gilt dann grundsätzlich die 3G-Regelung. Für Kinder und Jugendliche, die den Schülerstatus haben, gilt der Nachweis über eine regelmäßige Schultestung. Noch nicht eingeschulte Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis bzw. ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule.
Ausnahme: Bei Chor-, Blasorchester- und Bigband-Proben sowie beim Tanzunterricht gilt 2G-Plus, d.h. zusätzlich mit tagesaktuellem Test.
Bei Symptomen einer COVID-19-Erkrankung insbesondere ein akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Schnupfen oder Husten bleiben Sie bitte zu Hause.
Es gelten weiterhin die bekannten A-H-A-Regeln + Lüften sowie die Einhaltung des Mindestabstandes
In unseren Gebäuden müssen Sie eine medizinische Schutzmaske bzw. FFP2-Masken tragen. Diese darf Im Unterrichtsraum am Platz abgesetzt werden. Kinder bis 5 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen
Als alternative Unterrichtsform kann digitaler Unterricht im Einvernehmen zwischen dem / der jeweiligen Lehrer:in und den Schüler:innen angeboten werden.