Mit der neuen Thüringer Landesverordnung ist ab dem 7.2.2022 wieder jeglicher Gruppenunterricht in Präsenz möglich. Die Lehrer:innen entscheiden individuell, wann und in welcher Form sie Gruppen in den Präsenzunterricht zurückholen und nehmen dazu Kontakt mit ihren Schüler:innen auf.
Voraussetzung ist auch weiterhin die 2G-Regelung ab 18 Jahre und 3G-Regelung für alle Schüler:innen ab Grundschulalter.
Für die Chöre, Orchester mit Blasinstrumenten, Blasorchester, BigBands und Tänzer gilt 2 G+. Für alle Teilnehmer über 18 Jahre ist ein tagesaktueller Negativtest nötig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt der Nachweis über eine regelmäßige Schultestung. In den Ferien ist ein tagesaktueller Test nötig.
Unsere Lehrkräfte kontrollieren bei der täglichen Erfassung der Kontakte im Unterricht die entsprechenden Nachweise.
Zudem gilt weiterhin die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und für Bläser, Sänger und Tänzer 2 m.
Bei Symptomen einer COVID-19-Erkrankung insbesondere ein akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Schnupfen oder Husten bleiben Sie bitte zu Hause.
Es gelten weiterhin die bekannten A-H-A-Regeln + Lüften.
In unseren Gebäuden müssen Sie eine medizinische Schutzmaske bzw. FFP2-Masken tragen. Diese darf Im Unterrichtsraum am Platz abgesetzt werden. Kinder bis 5 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen
Als alternative Unterrichtsform kann digitaler Unterricht im Einvernehmen zwischen dem / der jeweiligen Lehrer:in und den Schüler:innen angeboten werden.